Ausfallentschädigungen bis 20. Mai beantragen!

Kultursektor: Gesuche für Unterstützungsbeiträge im Rahmen der COVID-Verordnung

Um die wirtschaftlichen Folgen der aktuellen Gesundheitskrise zu mildern, haben Bund und Kantone verschiedene Hilfen und Sondermassnahmen für den Kultursektor eingeführt.

Konkret wurde von den Kantonen eine Entschädigungsmassnahme für finanzielle Verluste festgelegt. Dies betrifft finanzielle Verluste im Zusammenhang mit abgesagten oder verschobenen Veranstaltungen oder der Schliessung von Veranstaltungsorten. 

Wenn Kulturschaffenden oder Kulturunternehmen aus der Absage oder der Verschiebung von Veranstaltungen oder Projekten bzw. aus Betriebsschliessungen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist, können sie bis spätestens 20. Mai 2020 bei Ihrem Wohnkanton eine Entschädigung beantragen. Die Ausfallentschädigung deckt höchstens 80 Prozent des finanziellen Schadens. Hier finden Sie die Kontakte der kantonalen Kulturämter.