Unterstützungs-massnahmen für die Kultur

Stand per 6. Mai 2022

Bereits am 13. April 2022 hat der Bundesrat folgende Anpassung der Covid-19-Kulturverordnung beschlossen: 

  • Verlängerung der Ausfallentschädigung für Kulturschaffende und Kulturunternehmen grundsätzlich bis Ende Juni 2022 (zuvor: Ende April);
  • Verlängerung der Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich bis Ende Juni 2022 (zuvor: Ende April); und
  • mehrere Kulturvereine im Laienbereich können neu gemeinsam ein Gesuch für Beiträge an ein Transformationsprojekt stellen.

 
Derzeit ist aber noch nicht klar, ob alle Kantone die Ausfallentschädigung bis Ende Juni 2022 verlängern. So ist beispielsweise im Kanton Bern die Ausfallentschädigung per Ende April 2022 bereits ausgelaufen
Bis Ende 2022 laufen weiter: Nothilfe für Kulturschaffende und Beiträge an Transformationsprojekte.

 
Hier geht es zur Medienmitteilung des Bundesrats: https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/aktuelles/nsb-news.msg-id-88026.html 
Auch die Taskforce Culture informiert laufend über Weiteres.